Onlineabrechnung über KV-Portale

Die Mehrzahl der Kassenärztlichen Vereinigungen bieten die Online-Abrechnung über das KV-eigene Web-Portal an. Durch die Eingabe von Benutzername und Passwort, die von der KV vergeben werden wird ein gesicherter Zugang zum KV-System ermöglicht. Die Quartalsabrechnung, die zuvor auf einem Datenträger wie z.B. USB-Stick oder CD gespeichert wurde, kann dann auf das KV-Portal hochgeladen werden. Die KVen raten aus Datenschutzgründen dazu, die Online-Verbindung zur KV und die Übermittlung der Quartalsabrechnung über einen PC vorzunehmen, auf dem nicht das Praxisverwaltungsprogramm installiert ist.

Bei dieser Variante der Online-Abrechnung bieten einige KV’en zusätzliche Sicherheitsmechanismen für die Online-Übertragung an, wie z.B. die KV Bayern mit dem KV-Identverfahren, ein sogenanntes starkes Autorisierungsverfahren durch den Besitz der KV-Identkarte und einer persönlichen KVB-Benutzerkennung. Nach der Anmeldung im KV-Portal “Meine KVB” wird ein Einmal-Code erzeugt, der dann zusätzlich zur Benutzerkennung eingegeben werden muss. Die KV-Identkarte z.B 20,00 Euro einmalig, darüberhinaus werden jedoch keine monatlichen Kosten berechnet.

Zusätzlich zur Online-Übertragung der Quartalsabrechnungen müssen aus rechtlichen Gründen einige Formulare wie das unterschriebene Quartalsdeckblatt bei der KV eingereicht werden.

Die KV-Nordrhein bietet die Unterzeichnung der Online-Abrechnung mittels elektronischer Signatur an. Dafür ist von der Praxis eine Signaturkarte zu beantragen. Zusätzlich muss die Praxis ein für die qualifizierte elektronische Signatur zertifiziertes Lesegerät anschaffen. Dieses Unterschrifts-Verfahren soll im Laufe des Jahres 2011 auch in anderen KV-Regionen installiert und angeboten werden.

Lesegeräte für qualifizierte elektronische Signaturen in unserem Online-Shop

Folgende eHealth-BCS-Terminals sind für die qualifizierte digitale Signatur zugelassen: